Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)
Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nach §12 MPBetreibV für aktive Medizinprodukte
Was ist die STK?
Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist eine gesetzlich vorgeschriebene periodische Prüfung nach §12 MPBetreibV für alle aktiven, nichtimplantierbaren Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV. Sie stellt sicher, dass Medizingeräte sicher funktionieren und keine Gefahr für Patienten und Anwender darstellen.
Welche Geräte müssen geprüft werden?
Alle aktiven Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV, darunter:
- Defibrillatoren
- HF-Chirurgiegeräte
- Medizinische Laser
- Infusionspumpen & Spritzenpumpen
- Dialysegeräte
- Beatmungsgeräte
- MRT-Geräte
- Inkubatoren
- Narkosegeräte
- Patientenüberwachungsgeräte
Was wird bei der STK geprüft?
Die STK umfasst wesentlich mehr als eine reine elektrische Sicherheitsprüfung:
- ✓ Elektrische Sicherheitsprüfung nach DIN EN 62353 (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitströme)
- ✓ Überwachungs-, Sicherheits- und Alarmeinrichtungen – Prüfung auf Funktionstüchtigkeit
- ✓ Gerätespezifische Funktionsprüfung (z.B. Energieabgabemessung bei Defibrillatoren, Volumenmessung bei Beatmungsgeräten)
- ✓ Mechanische Sicherheitsprüfung
- ✓ Herstellerspezifische Prüfchecklisten
- ✓ Umfassende Dokumentation und abschließende Bewertung
Prüffristen
Die gesetzliche Höchstfrist beträgt 24 Monate. Der Hersteller kann kürzere Fristen vorgeben, die dann bindend sind. Wir erinnern Sie rechtzeitig an fällige Prüfungen.
Ihre Vorteile mit Medizintechnik Driller
- ✓ Vollständige STK inkl. aller Teilprüfungen aus einer Hand
- ✓ Gerätespezifisches Fachwissen und aktuelle Herstellervorgaben
- ✓ Prüfung vor Ort in Ihrer Praxis/Klinik
- ✓ Lückenlose Dokumentation für Ihre Behördenakte
- ✓ Automatischer Erinnerungsservice für nächste Prüfung
Rechtlicher Hinweis
Die STK ist gesetzlich vorgeschrieben (§12 MPBetreibV, Fassung ab Februar 2025). Betreiber sind verpflichtet, STK-pflichtige Geräte fristgerecht prüfen zu lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder und im Schadensfall Haftungsrisiken. Alexander Driller erfüllt alle Anforderungen nach §5 MPBetreibV für die Durchführung von STK.