Messtechnische Kontrolle (MTK)
Prüfung der Messgenauigkeit von Medizinprodukten nach §15 MPBetreibV
Was ist die MTK?
Die Messtechnische Kontrolle (MTK) nach §15 MPBetreibV prüft die Messgenauigkeit von Medizinprodukten mit Messfunktion (Anlage 2 MPBetreibV). Fehlerhafte Messwerte können zu falschen Diagnosen und Behandlungsentscheidungen führen – die MTK stellt sicher, dass Ihre Geräte zuverlässig messen.
Welche Geräte sind MTK-pflichtig?
Alle Medizinprodukte der Anlage 2 MPBetreibV mit Messfunktion:
- Nichtinvasive Blutdruckmessgeräte
- Elektrische Fieberthermometer (Infrarot, elektronisch)
- Audiometer
- Tympanometer
- Ergometer (Fahrrad- und Laufbandergometer)
- Augentonometer
- Pulsoximeter (mit Messwertanzeige)
Was wird bei der MTK geprüft?
- ✓ Messgenauigkeit im gesamten Messbereich gegen DAkkS-kalibrierte Referenznormale
- ✓ Wiederholgenauigkeit – Prüfung der Reproduzierbarkeit der Messergebnisse
- ✓ Anzeigegenauigkeit – Abweichung des angezeigten Wertes vom Referenzwert
- ✓ Sichtprüfung auf mechanische Beschädigungen und Zustand
- ✓ Funktionsprüfung aller Anzeige- und Bedienelemente
- ✓ Dokumentation mit Prüfprotokoll und Prüfplakette
Unsere Prüfmittel
Für die MTK setzen wir ausschließlich DAkkS-kalibrierte Referenzprüfmittel ein, die auf nationale Normale rückgeführt sind (§15 Abs. 4 MPBetreibV):
- ✓ Kalibrierte Referenzmanometer für Blutdruckmessgeräte
- ✓ Referenzthermometer mit Messunsicherheit ≤ ±0,03°C
- ✓ Kalibrierte Audiometer-Prüfeinrichtungen
- ✓ Jährliche Rekalibrierung aller Referenznormale
MTK-Fristen
- Nichtinvasive Blutdruckmessgeräte – 2 Jahre
- Elektrische Fieberthermometer – 2 Jahre
- Audiometer – 1 Jahr
- Tympanometer – 1 Jahr
- Ergometer – 2 Jahre
- Augentonometer – 2 Jahre
Warum Medizintechnik Driller für Ihre MTK?
- ✓ DAkkS-kalibrierte Referenzprüfmittel mit nachgewiesener Rückführung
- ✓ Durchführung nach PTB-Leitfaden LMKM
- ✓ Ordnungsgemäße Behördenanzeige nach §15 Abs. 8 MPBetreibV
- ✓ Prüfung vor Ort – minimale Ausfallzeit für Ihre Geräte
- ✓ Kombination mit STK und DGUV V3 für maximale Effizienz
Rechtlicher Hinweis
Die MTK ist gesetzlich vorgeschrieben (§15 MPBetreibV). Betreiber müssen MTK-pflichtige Geräte fristgerecht prüfen lassen. Die Prüfmittel müssen zwingend auf nationale Normale rückgeführt sein. Alexander Driller verfügt über die erforderliche messtechnische Qualifikation, DAkkS-kalibrierte Prüfmittel und die Behördenanzeige gemäß §15 Abs. 8 MPBetreibV.