Messtechnische Kontrolle (MTK)

Prüfung der Messgenauigkeit von Medizinprodukten nach §15 MPBetreibV

Was ist die MTK?

Die Messtechnische Kontrolle (MTK) nach §15 MPBetreibV prüft die Messgenauigkeit von Medizinprodukten mit Messfunktion (Anlage 2 MPBetreibV). Fehlerhafte Messwerte können zu falschen Diagnosen und Behandlungsentscheidungen führen – die MTK stellt sicher, dass Ihre Geräte zuverlässig messen.

Welche Geräte sind MTK-pflichtig?

Alle Medizinprodukte der Anlage 2 MPBetreibV mit Messfunktion:

  • Nichtinvasive Blutdruckmessgeräte
  • Elektrische Fieberthermometer (Infrarot, elektronisch)
  • Audiometer
  • Tympanometer
  • Ergometer (Fahrrad- und Laufbandergometer)
  • Augentonometer
  • Pulsoximeter (mit Messwertanzeige)

Was wird bei der MTK geprüft?

  • Messgenauigkeit im gesamten Messbereich gegen DAkkS-kalibrierte Referenznormale
  • Wiederholgenauigkeit – Prüfung der Reproduzierbarkeit der Messergebnisse
  • Anzeigegenauigkeit – Abweichung des angezeigten Wertes vom Referenzwert
  • Sichtprüfung auf mechanische Beschädigungen und Zustand
  • Funktionsprüfung aller Anzeige- und Bedienelemente
  • Dokumentation mit Prüfprotokoll und Prüfplakette

Unsere Prüfmittel

Für die MTK setzen wir ausschließlich DAkkS-kalibrierte Referenzprüfmittel ein, die auf nationale Normale rückgeführt sind (§15 Abs. 4 MPBetreibV):

  • Kalibrierte Referenzmanometer für Blutdruckmessgeräte
  • Referenzthermometer mit Messunsicherheit ≤ ±0,03°C
  • Kalibrierte Audiometer-Prüfeinrichtungen
  • Jährliche Rekalibrierung aller Referenznormale

MTK-Fristen

  • Nichtinvasive Blutdruckmessgeräte – 2 Jahre
  • Elektrische Fieberthermometer – 2 Jahre
  • Audiometer – 1 Jahr
  • Tympanometer – 1 Jahr
  • Ergometer – 2 Jahre
  • Augentonometer – 2 Jahre

Warum Medizintechnik Driller für Ihre MTK?

  • DAkkS-kalibrierte Referenzprüfmittel mit nachgewiesener Rückführung
  • Durchführung nach PTB-Leitfaden LMKM
  • Ordnungsgemäße Behördenanzeige nach §15 Abs. 8 MPBetreibV
  • Prüfung vor Ort – minimale Ausfallzeit für Ihre Geräte
  • Kombination mit STK und DGUV V3 für maximale Effizienz

Rechtlicher Hinweis

Die MTK ist gesetzlich vorgeschrieben (§15 MPBetreibV). Betreiber müssen MTK-pflichtige Geräte fristgerecht prüfen lassen. Die Prüfmittel müssen zwingend auf nationale Normale rückgeführt sein. Alexander Driller verfügt über die erforderliche messtechnische Qualifikation, DAkkS-kalibrierte Prüfmittel und die Behördenanzeige gemäß §15 Abs. 8 MPBetreibV.